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AGB
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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise der DIE SPEZIALISTEN AG interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Mit der Entgegennahme und Bestätigung Ihrer Anmeldung kommt zwischen Ihnen und der DIE SPEZIALISTEN AG ein Vertrag zustande. Die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für die Marke SHIP'N'TRAIN TRAVEL und bilden zusammen mit dem Reiseprogramm einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns.
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1.1 Anmeldung
Durch die vorbehaltlose Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und Die Spezialisten AG ein Vertrag zu stande. Wir empfehlen, die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen.
1.2 Vertragspartei
Auf folgenden Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Hinweise und Bedingungen keine Anwendung:
1.2.1 Bei allen von Die Spezialisten AG vermittelten Nur-Flug-Buchungen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Allfällige Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Ihren Lasten.
1.2.2 Bei Reisen, die nicht von Die Spezialisten AG organisiert und durchgeführt werden, gelten die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Veranstalter, welche wir Ihnen vor Vertragsabschluss zukommen lassen
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Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ist bei der Reiseausschreibung ersichtlich. Falls nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer.
2.2 Bearbeitungsgebühren
2.2.1 Änderungswünsche
Bei Änderungen einer Pauschalreise oder anderer Leistungen auf Ihren Wunsch (z.B. andere Flugvariante, Verlängerung) bis 90 Tage vor Abreise erheben wir eine Bearbeitungsgebühr zwischen CHF 80.– und CHF 200.– pro Person, entsprechend dem Änderungsumfang. Für Änderungen ab 89 oder weniger Tage vor Reisebeginn gilt Ziffer 4.1.
2.2.2 Kurzfristige Buchung
Für kurzfristige Buchung (Gruppenreisen: innerhalb 30 Tagen vor Abreise, Individual- & Baukastenreisen: innerhalb 14 Tagen vor Abreise) verrechnen wir eine Expressgebühr von CHF 80.– pro Auftrag.
2.2.3 Visa
Gerne holen wir für Sie Ihre Visa gegen eine Gebühr ein. Bei Gruppenreisen ab der Schweiz entfällt die Bearbeitungsgebühr, wenn das Visum zusammen mit den Visa der anderen Teilnehmern eingeholt werden kann.
2.2.4 Bearbeitung und Reservierung
Bei Buchungen erheben wir eine Reservationsgebühr von CHF 80.– pro Auftrag. Bitte beachten Sie, dass Ihre Buchungsstelle zusätzlich Gebühren für Reservierung und Bearbeitung erheben kann.
2.3 Kleingruppe
Für die Durchführung einer Reise zum ausgeschriebenen Preis wird die Mindestteilnehmerzahl benötigt. Sollte die Reise mit weniger Teilnehmern durchgeführt werden, kann ein Selbstkosten deckender Kleingruppenzuschlag erhoben werden.
2.4 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie unsere Bestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Die Anzahlung beträgt 25% des Arrangementpreises, mindestens CHF 500.– pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann Die Spezialisten AG nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.
2.5 Preisänderungen
In nachfolgenden Fällen müssen wir uns vorbehalten, die in unseren Katalogen aufgeführten Preise zu erhöhen. Bei Redaktionsschluss nicht bekannte:
- Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Versicherungsgebühren, erhöhte Nationalparkgebühren)
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- erklärbare Druckfehler
Die Spezialisten AG wird Preiserhöhungen infolge der oben erwähnten Gründe spätestens 21 Tage vor Abreise bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ausgeschriebenen Pauschalpreises oder, bei Reisen mit Einzelpreisen, des Gesamtarrangementpreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
3. Unterkunft
Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders bei der Reise erwähnt, im Doppelzimmer.
4. Umbuchung/ Annullationsbedingungen/ Reiseabbruch
4.1. Umbuchung/Annullation durch Kunden
4.1.1 Annullationsbedingungen
Eine Umbuchung/Annullation muss schriftlich erfolgen. Bis 151 Tage vor Abreise wird für Annullierungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person erhoben. Bei Umbuchungen und Änderungen beträgt die Gebühr zwischen CHF 80.– und CHF 200.– pro Person, entsprechend dem Änderungsumfang. Bei kurzfristigen Umbuchungen/Annullierungen werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben:
150–90 Tage vor Abreise 15 %
89–50 Tage vor Abreise 25%
49–30 Tage vor Abreise 50%
29–08 Tage vor Abreise 75%
07–00 Tage vor Abreise 100% -
Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders bei der Reise erwähnt, im Doppelzimmer.
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4.1. Umbuchung/Annullation durch Kunden
4.1.1 Annullationsbedingungen
Eine Umbuchung/Annullation muss schriftlich erfolgen. Bis 151 Tage vor Abreise wird für Annullierungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person erhoben. Bei Umbuchungen und Änderungen beträgt die Gebühr zwischen CHF 80.– und CHF 200.– pro Person, entsprechend dem Änderungsumfang. Bei kurzfristigen Umbuchungen/Annullierungen werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben:
150–90 Tage vor Abreise 15 %
89–50 Tage vor Abreise 25%
49–30 Tage vor Abreise 50%
29–08 Tage vor Abreise 75%
07–00 Tage vor Abreise 100%Kosten und Gebühren für bereits eingeholte Visa gehen zu Ihren Lasten. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation. Fällt das Eintreffen der Annullation auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend. Vorbehalten bleiben besondere Änderungs-, Umbuchungs- und Annullierungsbestimmung der unter 1.2.2 aufgeführten Reisen
4.1.2 Vorzeitige Rückreise; Reiseabbruch
Falls Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder während der Reise Leistungen ändern wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Unsere Reiseleitung oder lokale Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen durch Ihre Reiseversicherung. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die (Zusatz-)Kosten zu Ihren Lasten.
4.2 Umbuchung/Annullation durch Die Spezialisten AG
4.2.1 Mindestteilnehmerzahl
Unsere angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Wird diese für Ihre Reise nicht erreicht, so sind wir berechtigt, die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Wird bei der Ausschreibung ein Kleingruppenzuschlag publiziert, so kann Die Spezialisten AG die Reise auch als Kleingruppe durchführen (siehe dazu Ziffer 2.3). Im Falle der Reiseabsage werden Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
4.2.2 Programmänderungen, Annullation der Reise; Reiseabbruch
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, einzelne vereinbarte Leistungen oder Reiseverläufe vor oder während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Streiks, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse usw.) oder andere Umstände, welche die Reise verunmöglichen, erheblich erschweren oder eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmer mit sich bringen. Sollten diese Änderungen vor Abreise eintreten, behalten wir uns das Recht vor, allfällige Mehrkosten Ihnen zu belasten. Sollten diese Änderungen während der Reise eintreten, richten sich Ihre Rechte nach Ziffer 7.
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Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung ist dringend empfohlen. Beim Abschluss einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungslösung sind wir Ihnen gerne behilflich. Sollten Sie keine Versicherung über uns abschliessen, bestätigen Sie damit, dass Sie über eine ausreichende, private Versicherungsdeckung verfügen. Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert sind.
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Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. Damit die Reisedokumente richtig ausgestellt werden können, müssen Sie bei der Buchung Ihre Vornamen und Namen usw. gemäss den Angaben in Ihrem Reisepass angeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit denjenigen im Pass überein, kann es zu einer Einreiseverweigerung und zwangsweisen Rückführung kommen, deren Kosten Sie zu tragen haben. Müssen Reisedokumente ( Visa, Flugscheine usw.) neu ausgestellt werden, weil die Angaben in der Anmeldung nicht mit jenigen im Pass übereinstimmen, gehen die Kosten zu Ihren Lasten.
6.1 Reisedokumente
Für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Reisedokumente wie Pass, ID usw. sind Sie alleine verantwortlich.
6.2 Einholen von Visa
Bei ab der Schweiz begleiteten Gruppenreisen ist Die Spezialisten AG für die fristgerechte Einholung der Visa besorgt. Bei lokal geführten Reisen und individuell zusammengestellten Reisen sind Sie für die Einholung der benötigten Visa zuständig. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie mit unserer Reisebestätigung.
6.3 Gesundheitsbestimmungen und Impfungen
Angaben zu vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen sowie Gesundheitsbestimmungen werden Ihnen bei der Offerte mitgeteilt und in der Bestätigung wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen individuellen Impfschutz usw. zu informieren. Mehr Informationen finden Sie auch unter www.healthytravel.ch.
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7.1 Allgemein
Die Spezialisten AG hat die Reiseausschreibungen und die Auswahl der an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reise fachmännisch organisiert.
7.2 Ausfall von Leistungen
Die Spezialisten AG vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Schweizer-, der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist auf insgesamt den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziffer 7.4.1).
7.3 Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis
Bei Pauschalreisen ist die Haftung für andere als Personenschäden (Sachschäden, reine Vermögensschäden usw.) auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. Bei anderen Leistungen als Pauschalreisen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Reisepreis pro Person begrenzt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationaler Abkommen oder nationalen Gesetzen.
7.4 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
7.4.1 Internationale Abkommen, nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze, Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich Die Spezialisten AG auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Abkommen oder nationaler Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug-, Eisenbahn-, und Schiffsverkehr). Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.4.2 Haftungsausschlüsse
Die Spezialisten AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse Ihrerseits
- unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist.
- Höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Die Spezialisten AG oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Die Spezialisten AG haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind.
- Programmänderungen infolge Flugplanänderungen wird keine Haftung übernommen.
7.4.3 Lokale Veranstaltungen
Für Aktivitäten und Ausflüge welche am Reiseziel gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind, haftet Die Spezialisten AG nicht.
7.5 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude usw.
Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet Die Spezialisten AG nicht.
7.6 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbegrenzungen resp. Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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8.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der Reiseleitung, unserer lokalen Vertretung oder dem betroffenen Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für eine spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht meist bereits eine Abhilfe vor Ort.
8.2 Wird vor Ort keine Lösung gefunden
Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Reiseleiter, lokale Vertretungen und Leistungsträger sind nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
8.3 Nach Ihrer Rückkehr
Wurde vor Ort keine befriedigende Abhilfe möglich, müssen Sie Ihre Beanstandung sowie die Bestätigung die Sie vor Ort eingeholt haben, innerhalb 30 Tagen nach Rückreise schriftlich bei Die Spezialisten AG oder Ihrer Buchungsstelle einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen sämtliche Ansprüche.
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9.1 Persönliche Voraussetzungen
Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Teilnehmer den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Reiseleiter sind befugt, Teilnehmer, die die Reisegruppe nachhaltig stören oder nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen, von der Reise auszuschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.
9.2 Gesundheitliche Voraussetzungen
Bei einigen Reisen wird eine gute Gesundheit usw. vorausgesetzt. Sollte ein Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der Reiseleiter den Teilnehmer von der Reise ausschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.
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Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Sie sollten daher für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch für den Folgetag keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte.
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Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.
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Die Spezialisten AG hält sich bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen sowie allfällig weitere anwendbare Datenschutzgesetzgebungen. Weitere Informationen zum Datenschutz, zur Bearbeitung von Personendaten und unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.shipntrain.ch/ship/datenschutz.
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Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns, bzw. dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, Mo–Fr 10.00–16.00 Uhr Telefon 044 485 45 35, info@ombudsmantouristik.ch. -
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Die Spezialisten AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen die Die Spezialisten AG können nur am Firmensitz in Bern, Schweiz angebracht werden.
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Der Redaktionsschluss erfolgte im Juli 2022. Die Spezialisten AG behält sich Änderungen von Preisen und Angebot nach diesem Zeitpunkt vor.