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Reiseinfos
Reiseinformationen über Frankreich
Erfahren Sie mit unseren Reiseinformationen mehr über Frankreich. Die Französische Republik erstreckt sich vom Mittelmeer zur Nordsee sowie vom Rhein bis zum Atlantik und grenzt an Belgien, Luxemburg, Deutschland, die Schweiz, Italien, Monaco, Spanien und Andorra. Flächenmässig ist es das grösste Land der Europäischen Union. Die Hauptstadt Paris und die umliegenden Gebiete der Region bilden den grössten Ballungsraum des Landes. Das Land verfügt über zahlreiche Natur- und Nationalparks, die sich über die Region verteilen. Es ist ausserdem das mit Abstand meistbesuchte Land der Welt.
Möchten Sie auf Ihrer nächsten Reise Frankreich entdecken? Dann finden Sie hier unsere Reiseinformationen.
Reisewissen über Frankreich
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Wie sind die Einreisebestimmungen für Frankreich?
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Einreise eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass.
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Wann ist die beste Reisezeit für Frankreich?
Frankreich kann grundsätzlich das ganze Jahr bereist werden. Die beste Reisezeit für Reisen nach Frankreich sind die Monate von Mai - September. Von Mitte Juli bis Mitte August ist das Touristenaufkommen in Frankreich sehr hoch.
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Mit welcher Währung und mit welchen Karten kann ich in Frankreich bezahlen?
Die Landeswährung ist der Euro. Die aktuellen Wechselkurse finden Sie zum Beispiel unter Oanda.
An Geldautomaten kann Bargeld bezogen werden. Die Kreditkartenbezahlung ist weit verbreitet.
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Brauche ich für Frankreich einen Adapter?
Für zweipolige Steckdosen benötigen Sie in Frankreich keinen Adapter. Für dreipolige Stecker hingegen schon. Weitere Informationen finden Sie unter weltsteckdosen.de.
Internet: Erkunden Sie sich bei Ihrem Mobiltelefonanbieter über die Roaming Kosten.
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Wie kleide ich mich in Frankreich richtig?
Grundsätzlich gibt es in Frankreich keine Kleidervorschriften. Für Restaurantbesuche sind jedoch kurze Hosen bei Männer nicht gern gesehen.
Verhaltensempfehlungen und weitere Reisehinweise finden Sie auf der Website des EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten).